Spenden
Unterstützen auch Sie unsere Arbeit durch Ihre Spenden und übermitteln Sie das Formular, ausgefüllt an die Lörcher-Stiftung – für medizinische Forschung
Stellen Sie die Feier anlässlich Ihres Geburtstages oder Ihres (Firmen)Jubiläums unter das Motto „Spenden statt schenken“, um die medizinische Forschung zu unterstützen und damit zukünftig schwerstkranke Menschen und ihren Angehörigen ein wenig Lebensfreude zu schenken.
Im Gedenken an verstorbene Angehörige oder Freunde ist auch eine sogenannte „Kranz-Spende“ möglich.
Mit Ihrer Anlass-Spende helfen Sie, die Situation kranker Menschen ein wenig zu verbessern. Informieren Sie uns vorab über Ihre geplante Geburtstags-, Jubiläums- oder Kranz-Spende, so können wir Sie bereits in der Planung und bei der Auswahl des Spendenweges unterstützen und Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Dazu wenden Sie sich bitte an nonprofit@loercher-stiftung.de.
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Spendenaktion gestalten können:
Sie können Ihre Gäste bitten, direkt auf das Konto der „Lörcher-Stiftung“ zu überweisen oder den Betrag auf Ihrer Feier sammeln und dann überweisen.
Was soll nach meinem Tod mit meinem Vermögen geschehen? Welche Projekte möchte ich über meinen Tod hinaus unterstützen? Welche Menschen möchte ich bedenken? Mit diesen Fragen setzen sich viele Menschen auseinander – nicht erst am Lebensende.
Gute Gründe für ein Testament
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, über die eigene Lebenszeit hinaus die Zukunft mitzugestalten und Sorge für diejenigen zu tragen, die Ihnen am Herzen liegen. Doch wird der „Letzte Wille“ nicht in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten, erfolgt die Verteilung des Erbes nach den gesetzlichen Vorschriften.
Werte erhalten – Werte weitergeben
Viele Menschen möchten jedoch nicht nur ihre Angehörigen absichern. Sie möchten selbst bestimmen, welche Personen oder gemeinnützige Organisationen Ihr Vermögen erben oder geschenkt bekommen. Sie wünschen sich mit ihrer Unterstützung die Forschungsarbeit zu fördern, Forschungsprojekte zu stärken, um z.B. die Betreuung und Begleitung schwerstkranker Menschen zu verbessern. Deshalb entscheiden Sie sich dafür, die „Lörcher-Stiftung – für medizinische Forschung“ in Ihrem Testament als Vermächtnisnehmerin oder Erbin einzusetzen. Sofern Sie uns zu Lebzeiten mit einer Zustiftung unterstützen möchten, fördern Sie die „Lörcher-Stiftung für medizinische Forschung“ ab einem Betrag von 5.000 Euro.
Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der „Lörcher-Stiftung – für medizinische Forschung“
Sofern Sie wünschen, dass Ihr Vermögen über Ihren Tod hinaus als eigene Namensstiftung erhalten bleibt und dass seine Erträge dauerhaft die Forschungsarbeit in der Neurologie und Onkologie in Deutschland absichern, können Sie unter dem Dach der „Lörcher-Stiftung“ eine Treuhandstiftung errichten. Eine solche Stiftung kann, wenn Sie es wünschen, auch Ihren Namen tragen, sodass der gute Zweck bleibend mit der Erinnerung an Sie verbunden ist.
Der rechtliche und organisatorische Aufwand ist für Sie gering. Die „Lörcher-Stiftung“ unterstützt Sie beispielsweise dabei, mit Hilfe geeigneter Expterten eine Stiftungssatzung zu entwerfen. Außerdem hilft sie bei der steuerlichen Anerkennung Ihrer Stiftung. Auch die anschließend anfallenden Aufgaben – etwa Buchführung, Jahresabschluss und Vermögensverwaltung – übernimmt die „Lörcher-Stiftung“, sofern Sie dies wünschen.
Für eine eigene Treuhandstiftung unter dem Dach der „Lörcher-Stiftung“ benötigen Sie ein Stiftungsvermögen von mindestens 250.000,- EUR. Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes werden nur die Erträge aus diesem Stiftungsvermögen eingesetzt. Sie können jederzeit das Vermögen mit einer Zustiftung vergrößern. Eine solche Zustiftung muss nicht unbedingt nur in Bargeld bestehen. Sie können z. B. auch Wertpapiere oder Immobilien zustiften.
Sofern Sie Ihre eigene Treuhandstiftung mit einem eigenen Stiftungsorgan besetzen möchten, benötigen Sie ein Stiftungsvermögen von mindestens 500.000,- EUR.
Auch bei Treuhandstiftungen können Sie grundsätzlich sämtliche steuerlichen Vorteile des Spendenabzugs nutzen.
Die Gewissheit, alles geregelt zu haben
Die Regelungen des Testaments überlagern die gesetzliche Erbfolge, mit Ausnahme der Pflichtteilsansprüche. Um gültig zu sein, muss ein Testament handschriftlich verfasst und eigenhändig, mit Vor- und Zunamen, Ort und Datum unterschrieben sein. Es sollte die Überschrift „Testament“ tragen und den Erben genau bezeichnen.
Wer ganz sicher gehen möchte, dass alle Formvorschriften erfüllt werden und somit das Testament volle Gültigkeit erlangt, kann ein notarielles Testament errichten. Das kann durch mündliche Willensbekundung oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem Notar erfolgen.
Weitere ausführliche Informationen und Beispiele finden Sie in der Broschüre Erben und Vererben, die vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird.
Zum Thema Zustiftung und Treuhandstiftungen nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unserem Vorstand Herrn Hans-Dieter Meisberger, Stiftungsmanager DSA auf. Er begleitet Sie bei Ihren Fragen – rund ums Thema „Stiftungen“. >> zum Kontaktformular
Laden Sie sich unsere „Richtlinien für die Anlage des Treuhandvermögens“ als PDF-Dokument herunter.